
Setzen Sie sich baldmöglichst mit dem Pfarramt (Tel. 08801/751) in Verbindung.
Die Gemeindeverwaltung Seeshaupt ist zuständig für den Graberwerb
und die Verlängerung der Grabnutzungsrechte für den Friedhof in
Seeshaupt. Der Termin für die Beerdigung muss zwischen dieser und dem Pfarramt abgesprochen werden.
Die Öffnung und Schließung des Grabes in St. Heinrich, Magnetsried und Jenhausen ist mit der jeweiligen Kirchenverwaltung abzusprechen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
